Mietbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen · Stand 01.01.2025

1. Reservierung, Rücktritt und Schadensersatz

  1. Reservierungen sind mit Unterschrift und Rücksendung des Mietvertrages verbindlich.
  2. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn zurück, sind 100 € Storno zu bezahlen.
  3. Das Fahrzeug ist zu den vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Entsteht dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden (z. B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so hat der Vermieter das Recht, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters zur automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet.
  4. Wird das Fahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.

2. Mietpreise

  1. Es gelten die Preise sowie die übrigen Regelungen der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste.

3. Zahlungsweise

  1. Der Mietpreis ist zahlbar in Bar oder Echtzeitüberweisung vor Ort bei Übergabe des Fahrzeugs.

4. Übernahme und Rückgabe

  1. Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter erfolgen zum vereinbarten Termin und zu den angegebenen Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen des Vermieters. Abweichende Vereinbarungen, ggf. gegen Gebühr, sind möglich.

5. Kaution

  1. Bei Mietantritt ist zur Absicherung der Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 400 € zu zahlen. Die Kaution wird bei Abholung bar hinterlegt und, wenn keine Beschädigungen vorhanden sind, bei Rückgabe wieder ausgezahlt.
  2. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem alle ggf. vorhandenen Beschädigungen dokumentiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe in unbeschädigtem Zustand erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
  3. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand übergeben und ist in frisch gereinigtem Zustand zurückzugeben. Verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei der Rückgabe unaufgefordert zu melden. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen.

6. Führungsberechtigte

  1. Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 21 Jahre und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen. Nach neuem Führerscheinrecht kann der Anhängerführerschein BE zum Führen einer Fahrzeugkombination aus PKW und Anhänger über 750 kg notwendig sein.
  2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst sowie den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs.
  3. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verleihen oder für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung ist ausschließlich für den Camping-Bereich zulässig.
  4. Die Klappcamper dürfen nicht abseits befestigter Straßen benutzt werden.

7. Schutzbrief und Nutzungsbereich

  1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur innerhalb Europas zulässig. Für die Nutzung in osteuropäischen Ländern muss eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen und ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden.

8. Obhutspflicht

  1. Das Rauchen im Klappcamper ist nicht gestattet.
  2. Beim Öffnen und Schließen des Klappcampers ist darauf zu achten, dass sich die Finger / Hände nicht zwischen Deckel und Seitenwänden befinden. Der Mieter ist verantwortlich, auch Mitfahrer hierüber zu informieren.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten. Insbesondere ist das Fahrzeug nach längerer wetterbedingter Feuchtigkeit regelmäßig zu lüften; das Zelt darf, wenn es feucht geworden ist, nicht für längere Zeit eingeklappt gelassen oder abgestellt werden.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.
  5. Schäden an Fahrzeug oder Zubehör, für deren Reparatur Ersatzteile benötigt werden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, sodass eine ordnungsgemäße Weitervermietung möglich ist.

9. Wartung und Reparatur

  1. Die Kosten für die Behebung von Reifenschäden während der Vermietung trägt der Mieter.
  2. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

10. Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift – in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust zu vertreten hat.
  2. Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit, durch Unterlassen der polizeilichen Unfallaufnahme oder durch Nutzung ohne gültige Fahrerlaubnis herbeigeführt wurde.
  3. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

11. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz, begrenzt auf das 2-fache des vereinbarten Nettomietzinses.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Fahrzeug ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung steht.
  3. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht.
  4. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.

12. Verhalten bei Unfällen

  1. Ereignet sich ein Unfall mit dem Mietobjekt, ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls unverzüglich zu veranlassen und den Vermieter sofort telefonisch und innerhalb der nächsten zehn Stunden, spätestens jedoch zum Geschäftsbeginn des nächsten Tages, in Textform zu benachrichtigen. Beweismittel sind zu sichern und Namen und Adressen der Unfallbeteiligten zu notieren.
  2. Der Mieter hat alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Schadens, der Ursache und des Hergangs erforderlich ist.
  3. Dem Mieter ist es untersagt, Schuldanerkenntnisse abzugeben oder Zahlungen vorzunehmen, die ein solches darstellen oder der Regulierung des Schadens vorgreifen.
  4. Unterlässt der Mieter diese Obliegenheiten, ist er dem Vermieter zum Ersatz sämtlicher daraus entstehender Schäden verpflichtet.

13. Speicherung von Personaldaten

  1. Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten des Mieters im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

14. Gerichtsstand

  1. Anzuwendendes Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

15. Schlussbestimmungen

  1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung erhobenen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen können diese Daten zur Durchsetzung der Ansprüche des Vermieters an Dritte weitergegeben werden.